Neues BMF Schreiben zur den Auslandsreisekostensätzen
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Dezember 2016 ein Schreiben zu den neuen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt ab 1.1.2017 das vorherige BMF-Schreiben vom 9.12.2015, berichtet Haufe Online.
Zu berücksichtigen sind ab dem 1.1.2017 die geänderte Ländergruppeneinteilung bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten in Auslandsfällen. Für Auslandsreisen gelten die gleichen Regelungen wie für Inlandsreisen. Es sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten. Ihr direkter Link zum BMF-Schreiben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2016-12-14-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3